Von der Beratung bis zur Vertretung:
Alles für Ihr gutes Recht im Arbeitsrecht
Für viele Menschen wird Arbeitsrecht erst im Moment einer Kündigung relevant. Das ist aber nur ein kleiner Ausschnitt aus der gesamten Palette der relevanten Fragen. Wichtig ist es vor allem, arbeitsrechtlich relevante Sachverhalte rechtzeitig so zu gestalten, dass auch schwierige Situationen einwandfrei und zuverlässig geregelt sind.
Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht:
- Arbeitsvertrags- sowie Geschäftsführerdienstvertragsgestaltung
- Beratung in und Durchführung von Kündigungsschutzverfahren
- Beratung bei einvernehmlichen Trennungslösungen/Aufhebungsvereinbarungen
- Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverträgen sowie gerichtliche Vertretung bei Befristungsklagen
- Beratung rund um das Thema Elternzeit, Teilzeit und Elternteilzeit
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit variablen Vergütungssystemen/Provisionen/Sonderzahlungen
- Beratung und Statusüberprüfung Selbständige - Scheinselbständige und arbeitnehmerähnliche Personen
- Arbeitsrechtliche Konfliktbewältigung im Zusammenhang mit Mobbing und Abmahnung
- Erstellen und Überprüfen von Arbeitszeugnissen
- Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
- Beratung rund um die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit), mit Bezug zu tarifvertraglichen Fragen
Außerdem bieten wir an:
- Schulungen zum Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht
- Inhouse-Schulungen mit speziellen, innerbetrieblichen Belangen.
Gute Beratung ist besser als ein Prozess!
Oftmals liegt die beste Option in der außergerichtlichen Klärung der Sachverhalte – denn nicht jeder Streitpunkt muss tatsächlich vor Gericht verhandelt werden. Gerade dank umfassender Praxiserfahrung lassen sich zeitintensive, aufwändige und teure Gerichtsverfahren oft vermeiden – zum Wohle aller Beteiligten.
Gestaffelte Leistung im Interesse der Mandanten
Wenn Sie es wünschen, beraten wir Sie auch ohne nach außen in Erscheinung zu treten. Selbstverständlich führen wir aber auch alle erforderliche Korrespondenz, die zur Wahrung Ihrer Rechte erforderlich ist und verhandeln in Ihrem Namen mit der jeweiligen Gegenpartei.
Vertretung im gesamten Bundesgebiet
Wenn es allerdings zum Gerichtsverfahren aufgrund einer Klage oder der Verteidigung gegen eine Klage kommt, vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.