Rechtsanwalt Christoph Turk

 

Herr Rechtsanwalt Christoph Turk, geb. am 8.03.1969, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier und der Johann Wolfang Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Bereits während des Studiums konzentrierte er sich auf das Arbeitsrecht und belegte sowohl im ersten als auch im zweiten Staatsexamen das Wahlfach Arbeitsrecht.

Seine erste berufliche Station fand Herr Rechtsanwalt Turk 1999 als Syndikus/Legal Counsel für ein Dienstleistungsunternehmen mit bundesweiter Niederlassungsstruktur und den Branchenschwerpunkten in Automotive, Pharma, Telekommunikation und Konsumgüterindustrie.

Im Rahmen seiner Tätigkeit vertrat er das Unternehmen deutschlandweit in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, und erwarb sich in dieser Zeit eine arbeitsrechtliche Expertise insbesondere mit Schwerpunkten in der Arbeitnehmerüberlassung.

Ab 2001 bis 2003 übernahm er als Head of Human Resources neben dem Rechtsbereich auch die Verantwortung für den Personalbereich des Unternehmens, bis er dann 2003 in die Geschäftsführung eines Unternehmens der Unternehmensgruppe wechselte und die Führung des Unternehmens im Bereich Outsourcing von Produktion, Lager und Logistik mit den Schwerpunkten in Aviation, Automotive, Chemie und Industrie bis Ende 2008 innehatte.

Aus dieser Tätigkeit bringt Rechtsanwalt Turk sowohl rechtliche als auch operative Erfahrungen im Bereich der Kontraktlogistik und des Werkvertragsrechts mit.

Seit 2009 ist Herr Turk als Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten im Arbeitsrecht, Werkvertrags- und Logistikrecht sowie als Berater mit Schwerpunkten im Personal- und Projektmanagement tätig.

Im Rahmen einer tätigkeitsbezogenen Fortbildung 2009 hat er mit Erfolg den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht absolviert. Seit 2013 ist er Gastdozent für Rechtsthemen in der Logistik an der Hochschule RheinMain.  

Seine aktuellen Schwerpunkte als Anwalt sind die Beratung im Zusammenhang mit Outsourcing-Maßnahmen/Werkvertragsgestaltungen sowie Abgrenzung zwischen Werkvertragsrecht und Arbeitnehmerüberlassung.