Sie führen Ihr Unternehmen

Wir beraten Sie bei der Mitarbeiterführung

Zwischen einem Arbeitgeber und seinen Mitarbeitern besteht eine arbeitsrechtliche Beziehung. Der Arbeitsvertrag bildet hierfür die Grundlage – und ist nur allzu oft Stein des Anstoßes.

Dabei könnten viele Streitfälle schon im Vorfeld durch eine umsichtige und rechtlich zuverlässige Vertragsgestaltung vermieden werden – und selbst wenn es zu einem arbeitsrechtlichen Konflikt gekommen ist, lässt sich rechtlich noch vieles gestalten. 

Gerade Arbeitgeber, die über keine eigene Rechtsabteilung verfügen, finden bei uns kompetente Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fachfragen.

Abstimmung mit dem Fachanwalt

Wir beraten Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlich relevanten Themen – insbesondere bei

  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Allen Fragen im Umgang mit Mitarbeitern – von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis
  • Abstimmung der Schritte bei Belegschaftsveränderungen
  • Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Kündigungen
  • Beratung rund um die Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung sowie der Abgrenzung zum Werkvertragsrecht
  • Entwicklung arbeitsrechtlicher Problemlösungen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren
  • Fragen zur betrieblichen Altersversorgung 

Nutzen Sie unsere Erfahrung – vermeiden Sie Konflikte im Unternehmen.