Beratung für Betriebsräte:

Kollektives Arbeitsrecht in der Praxis 

Der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle im Zusammenspiel der betrieblichen Interessen. Seine Aufgaben liegen in erster Linie darin, die Anliegen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten – daraus erwächst dem Betriebsrat u.a. die Verantwortung, über wesentliche betriebliche Entwicklungen mitzuentscheiden. 

Konflikte im Unternehmen

Obwohl im Betriebsverfassungsgesetz vielfache Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Belegschaft getroffen sind, kommt es in der täglichen Praxis immer wieder zu Konflikten, die eine arbeitsrechtliche Beratung erforderlich machen. 

Beratung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht

„Brauer Rechtsanwälte Fachkanzlei für Arbeitsrecht“ ist in allen Fragen der Betriebsratsarbeit für Sie da:

  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Unterrichtungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates im Betrieb
  • Erstellung von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung im Zusammenhang mit Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen
  • Beratung/Schulung bei Betriebsratswahlen und Vertretung bei Wahlanfechtungsverfahren
  • Beratung in tarifvertraglichen Fragestellungen
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Wir führen außerdem Schulungen zu allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts durch – mit individuellen Schwerpunkten nach Bedarf, thematisch fundiert aufbereitet und gerne auch direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung – vertreten Sie die Interessen Ihrer Belegschaft wirksam!